Jeder kennt es: Eltern haften aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden ihrer minderjährigen Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aber auch Fremde können aufgrund einer stillschweigend geschlossenen Vereinbarung die Aufsicht über ein Kind kurzfristig übernehmen. Das Gesetz sieht vor, dass die Aufsichtspflicht auch durch eine mündliche oder stillschweigende Vereinbarung übernommen werden kann.
Der Versicherungsnehmer der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT genießt bei der gelegentlichen Betreuung fremder Kinder Versicherungsschutz, auch wenn er nur eine Single-Versicherung abgeschlossen hat. Denn auch die Haftpflicht aus „alltäglichen Lebensabläufen“, wie z.B. die gelegentliche Beaufsichtigung fremder Kinder, die Übernahme der Aufsichtspflicht von Eltern auf z.B. Oma, Opa oder Schwester ist beim Single-Vertrag der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT mitversichert. (Quelle: Haftpflichtkasse)